Brandschutzkonzepte
Unser Fokus liegt auf der Erstellung von Brandschutzkonzepten für Neubauvorhaben, sowie für Bestandsgebäude. Ob von Ihnen seitens der Bauaufsichtsbehörde ein Konzept gefordert wird oder Sie selbst einen Überblick erhalten wollen, was an Ihrem Gebäude oder einem potentiellen Kaufobjekt brandschutztechnisch in Ordnung ist und wo eventuell optimiert werden sollte, wir sind hierfür der richtige Ansprechpartner. Unsere Brandschutzkonzepte erstellen wir stets in engem Austausch mit Ihnen, sowie dem Entwurfsverfasser, um individuelle Lösungen zu schaffen, die ihrer geplanten Nutzung entsprechen und zudem brandschutztechnisch und rechtlich korrekt und komplett sind. Denn ein Gebäude sollte nicht gebaut werden, um gelöscht zu werden, sondern um darin leben und/oder arbeiten zu können.
Was ist Inhalt eines Brandschutzkonzepts?
Der Inhalt eines Brandschutzkonzepts wird zunächst im Groben durch die jeweilige Landesbauordnung, gegebenenfalls durch weitergehende Sonderbauverordnungen, definiert. Ziel eines Brandschutzkonzeptes ist es dabei, die 4 Schutzziele des vorbeugenden Brandschutzes zu betrachten und sicherzustellen. Zunächst gilt es, Maßnahmen zu treffen, um einen Brandausbruch zu vermeiden. Nicht jeder Brand lässt sich vermeiden, daher gilt es im Weiteren, eine Brandausbreitung einzudämmen. Das dritte Schutzziel umfasst Maßnahmen, um Menschen und Tiere bestmöglich zu schützen und zu retten, und im vierten Schritt sollen effektive Löschmaßnahmen ermöglicht werden. Um diese Schutzziele detailliert zu prüfen und umzusetzen, bietet die vfdb-Richtlinie 01/01 einen Leitfaden. Anhand dieser Richtlinie gestalten wir unsere Brandschutzkonzepte.
Wann sollte ein Brandschutzkonzept erstellt werden?
Die Erfahrung zeigt: Je früher im Planungsprozess auch der vorbeugende bauliche Brandschutz berücksichtigt wird, desto einfacher und günstiger ist dessen Umsetzung. Optimalerweise werden wir bereits in die Vorplanung und Entwurfsplanung miteinbezogen. Dadurch können brandschutzrelevante Aspekte frühzeitig berücksichtigt werden, sodass die spätere Nutzung möglichst wenig beeinflusst wird. Je später wir im Planungsprozess unterstützen können, desto schwieriger wird die fachgerechte Umsetzung und Brandschutzmaßnahmen sind oft nur durch teure Kompensationen oder aufwändige Umplanungen umsetzbar. Diese Mehrkosten und Mehraufwände lassen sich vermeiden, wenn wir rechtzeitig unterstützen können.
Brandschutznachweis, Brandschutzkonzept, Brandschutzgutachten
Oft werden diese Begriffe synonym verwendet, das ist allerdings nicht korrekt. Inhaltlich überschneiden sich die verschiedenen Vorlagen zwar häufig, es gibt allerdings entscheidende Unterschiede im Anwendungsbereich. Brandschutznachweise werden für standardisierte Gebäude ohne besondere Nutzung, sogenannte Regelbauten gefordert. Darin ist nachzuweisen, dass die grundlegenden Brandschutzanforderungen, welche in der jeweiligen Landesbauordnung definiert sind, im geplanten Vorhaben eingehalten werden. Viele größere Bauvorhaben werden aufgrund ihrer besonderen Art oder Nutzung in der Landesbauordnung als sogenannter Sonderbau eingestuft. Für diese Gebäude sind brandschutztechnische Maßnahmen erforderlich, die über die Landesbauordnung hinausgehen. Hier wird häufig ein Brandschutzkonzept von der Bauaufsichtsbehörde gefordert. Sollte von Ihnen jedoch gar kein Brandschutznachweis oder -konzept gefordert werden, da kein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben vorliegt, Sie wollen lediglich überprüfen, ob ihre Gebäude/Anlagen brandschutztechnisch auf dem aktuellen Stand sind oder Sie wollen ein Bestandsgebäude übernehmen ohne Nutzungsänderung und wollen hier auch in Sachen Brandschutz wissen, auf was Sie sich einlassen, dann fertigen wir für Sie ein Brandschutzgutachten an. Je nach Art und Nutzung orientieren wir uns bei einem Brandschutzgutachten inhaltlich entweder am Brandschutznachweis oder am Brandschutzkonzept und überprüfen dann ihr Vorhaben auf brandschutztechnische Gegebenheiten. Dies erfolgt stets in enger Absprache mit Ihnen. Ein Brandschutzgutachten bietet keine genehmigungsfähige Bauvorlage. Egal, welcher dieser Tatbestände auf Ihr Vorhaben zutrifft, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne und unterbreiten Ihnen das passende, für Sie unverbindliche Angebot.